Um die Abfuhr der durch Menschen und
ihre Aktivitäten (z.B. Kochen) eingebrachten Feuchtigkeit zu gewährleisten,
muss gelüftet werden. Allgemein werden mind. drei Lüftungen je Tag als
Stoßlüftung (3 bis 10 Minuten, vorzugsweise in Form einer Querlüftung durch
Öffnen aller Fenster) als erforderlich angesehen. Üblicherweise ist durch
ausreichendes Lüften im Winter eine Bereinigung der Situation möglich.
In Sonderfällen, falls zuviel
Feuchtigkeit in den Bauteilen gespeichert ist (kann durch Baufeuchte im Falle des Neubezuges
oder unsachgemäße Nutzung durch den Vormieter bedingt sein), kann die Lüftungstätigkeit (auf diese kann keinesfalls verzichtet werden), durch Trocknungsmaschinen
unterstützt werden. In diesen Fällen wird in kurzer Zeit sehr viel Feuchtigkeit
abgeführt. Führen diese Maßnahmen langfristig nicht zum Ziel, muss die Quelle
dieser Feuchtigkeit gefunden werden. Meist handelt es sich dann um versteckte
Wasserrohrbrüche oder andere Mängel im Bereich des Wasser-, Abwasser- oder Entwässerungssystems.
Registrierungen des Raumklimas liefern
Hinweise über das Lüftungsverhalten der Bewohner sowie über das Vorliegen einer
hohen Feuchtigkeitsanreicherung in den Bauteilen, den Möbeln und den
Einrichtungsgegenständen. Durch die in den vorhergehenden Absätzen genannten
Umstände kann ein Schimmelbefall auch in Wohnungen vorliegen, die ausreichend
belüftet werden und in denen die Luftfeuchte im zulässigen Bereich liegt. Der
Weiterbestand eines schon bestehenden Schimmelbefalles ist auch bei
widmungsgemäßer Nutzung der Wohnung nicht immer zu vermeiden (Hysterese).
Sanierung der Wohnung
Ein vorliegender Schimmelbefall muss
umgehend entfernt werden. Leider sind Kenntnisse über die richtige Art des
Entfernens von Schimmel nicht weit verbreitet. Häufig werden gravierende Fehler
gemacht, auch von Professionisten.
Die Verwendung von chemischen Mitteln
mit Chlor-, Schwefel-, Stickstoff- und organischen Zinnverbindungen ist zwar
hochwirksam, jedoch wegen geringer Gesundheitsverträglichkeit und starker
Umweltbelastung nicht zu empfehlen. In jedem Fall sind die
Verarbeitungshinweise auf dem Gebinde zu beachten. Alternativen zu chemischen
Mitteln sind 5%ige Essigessenz, 5%ige Sodalauge oder Spiritus. Diese sollen
mehrmals auf die betroffenen Stellen aufgetragen werden. Längeres Einwirken
verbessert die Erfolgschancen.
Führen richtiges Lüften und die
vorgenannten Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg, muss die Bausubstanz einer
adäquaten Sanierung unterzogen werden. Als erste Maßnahme muss der
Feuchtigkeitszustrom zum betroffenen Bauteil gestoppt werden. Zusätzlich ist
das befallene Material zu entfernen und durch anorganische Materialien
(Kalkputz, Kalk- und Mineralfarbanstrich, z.B. Silikatinnenfarbe) zu ersetzen. Allgemein
ist es empfehlenswert, an kritischen Wand- und Deckenbereichen keine Tapeten zu
verwenden und auch keine Holzverschalung anzubringen.
Verbesserungsmaßnahmen
Allgemein können zur Lösung der
Schimmelpilzproblematik folgende Maßnahmen empfohlen werden:
• Begehung der Wohnungen durch einen
Experten. Beratung der Bewohner bezüglich Möblierung, Vorhänge und Raumnutzung.
• Sanierung durch ausgebildete
Fachleute, in der Regel ist ein Teil der betroffenen Wohnungen danach auf Dauer
saniert.
• Manche Problemwohnungen sind nur
durch Trocknungsmaßnahmen sanierbar.
• In besonderen Fällen Beheizung der
Problemzonen (auch feuchtereguliert möglich).
• In besonderen Fällen Sicherung eines
ausreichenden Luftwechsels durch technische Maßnahmen (Zentrallüftung,
gesteuerte schallgedämmte Zulufteinrichtung).
• Wärmedämmung der Problemzonen durch
Dämmung an der Innenseite.
• Erhöhung des Wärmeschutzes der
Gebäudehülle.