Immer mehr stelle ich fest, dass Generalunternehmer oder Architekten keine korrekten Abnahmen durchführen. Warum...? Um eventuell Baumängel zu übergehen... Weil sie inzwischen mit dem Kunden nicht mehr gerade ein gutes Verhältnis haben...
Man muss wissen, dass in einem solchen Fall wo der Bauherr nicht reagiert, das Werk dann als abgenommen gilt. In einem solchen Fall muss der Bauherr dringend auf der Abnahme beharren. Denn es geht um ein seriöses Abnahmeprotokoll und Wahrung der Garantiefristen.
Weigert sich eine Partei so kann jede Partei mit einer Vertrauensperson die Abnahme durchführen und der Gegenpartei das Protokoll mit eingeschriebener Post zustellen. Das Abnahmeprotokoll ist somit gerichtsverwertbar.
Bei Unklarheit fragen Sie den Bauexperten.