Meine heutige Tätigkeit als Bauexperte ist einerseits, dass ich für Bauherren verschiedene Unterstützungen und Dienstleistungen anbiete, anderseits bin ich jedoch auch für Unternehmer und Handwerker als Experte tätig. Jede Aufgabe wird von mir individuell bearbeitet. Früher hatte ich ein Architekturbüro und war international tätig.
Ein Einzelunternehmer gelangte mit folgendem Problem an mich:
Dieser Handwerker ist darauf spezialisiert, dass er nur Spachtelarbeiten ausführt, er wird gerufen, wenn ein Unterlagsboden noch nachgebessert werden muss, wenn dieser nicht ganz einwandfrei ist. Er muss diesen abschleifen und mittels einer Spachtelmasse dann einwandfrei eben auszuführen, so dass dann der Bodenleger mit seinem Produkt weiter den Boden fertig stellen kann. Seien das Parkettböden, Plattenbeläge oder irgendwelche andere Produkte. Dieser Handwerker ist in der Schweiz ein ausge-wiesener Fachmann und sehr geschätzt.
Situation Eigentumswohnung:
Nun, nachdem dieser Handwerker, im Auftrag vom Bodenleger, einen Unterlagsboden gespachtelt hatte, wurde durch eben diesen Bodenleger ein Celenio-Produkt von Haro darauf verlegt. Doch bereits nach kurzer Zeit löste sich der Celenio-Boden vom Unterlagsboden, schüsselte und war lose. Das Celenio-Produkt hatte nicht gehaftet… Es muss dazu angemerkt werden, dass das Celenio-Produkt bereits mit einem Kleber versehen war, der Bodenleger musste nur eine Folie abziehen und den Boden verlegen. Der Klebstoff war in Streifen fix aufgetragen.
Das Schadensbild zeigte, dass der Spachtel gehalten hatte, jedoch der Kleber nicht…
Was geschah danach?
Der Bodenleger will dem von ihm beauftragten Handwerker die Spachtelarbeit von rund CHF 5‘000 nicht bezahlen, denn er sei schuld daran, dass der Celenio-Boden nicht gehalten hätte… Da die Eigentumswohnung bereits bewohnt war, musste wieder alles ausgeräumt werden, die Bewohner gingen ins Hotel und ein neuer Boden wurde dann eingebracht… Schaden gegen CHF 50‘000… und man meint und meinte, dass eben dieser Spachtelhandwerker den Schaden bezahlen müsse…!
Kann es das sein…?
Zum Celenio-Produkt gibt es ein Typen-Merkblatt vom Hersteller, darin wird auf eine DIN-Norm verwiesen, diese besagt zur Verklebung, dass diese vollflächig zu erfolgen
hat… ist aber ein Widerspruch für ein Produkt, das bereits Kleber streifenartig aufweist, jedoch nicht vollflächig… Zudem muss der Bodenleger sich an klare Vorgaben halten, wenn es um die Lagerung, Feuchtemessung Boden und Luft geht… auch das wurde vernachlässigt.
Ein weiterer nicht unwesentlicher Faktor ist, dass in der Regel im System gearbeitet werden muss. Das bedeutet, die Produktlinie von der Spachtelmasse ist vom Bodenleger zu erfragen, dann müsste er aus der gleichen Produktfamilie auch den Kleber verwenden… das ist System…!
Der Bodenleger hat weder das DIN-Normenblatt gelesen, noch hat er ein Protokoll über die Feuchtemessungen erstellt, noch hat er im System gearbeitet. Dieser Bodenleger hat grobfahrlässig gehandelt. Aber er will ja keine Fehler eingestehen und nimmt sich eine Anwältin…
Es drängt sich die Frage auf: Ist ein solches Produkt überhaupt geeignet und in Ordnung, welches nicht einmal mit der DIN-Normenvorgabe übereinstimmt?
Dazu kommt, dass sich die Firma Haro genau in diesem Schadenfall äusserst abweisend und nicht auskunftsfreudig zeigte… Soll ich als Bauexperte ein solches Produkt für gut benennen oder gar empfehlen…?
Es ist nicht allein der eher unfähige Bodenleger der in der Verantwortung ist, es ist auch der Produktlieferant und sein CH-Vertreter, der unfähig ist an den Tisch zu sitzen und eigene Fehler einzusehen. Man will einfach den kleinsten Handwerker über seine Haftpflichtversicherung zu Kasse bitten. So der Vorschlag von der Anwältin vom Bodenleger! Wäre das richtig und korrekt?
Das Tüpfchen auf dem i ist, dass man sogar dem Hersteller vom Spachtelmaterial die Schuld zuschieben wollte (übrigens eine Weltmarke)…!
Nun, als Bauexperte rate ich mit gutem Gewissen vom Celenio-Produkt einfach ab, das ist mein gutes Recht, ich habe nichts Gutes darüber zu berichten…
Ich mache keine Vorschläge für Alternativen, ich befasse mich mit einem Produkt nur im Schadenfall. Es muss jeder für sich selber, das für seinen Bedarf richtige Produkt aussuchen, oder sich von Fachleuten wie Architekten und Planer beraten lassen.
Walter A. Speidel
Experte für Bau + Immobilie
Mediator SGO / SKWM
Hallo Herr Speidel.
endlich habe ich auch mal einen Bericht über Celenio gefunden, der ihn nicht über den grünen Klee lobt.
Auch ( selbst. Zimmerer) ich habe große Probleme mit diesem Bodenbelag.
Ich habe ca 65 m² Celenio verlegt. Ich bin im SYstem geblieben, habe streng nach den Anwesungen gearbeitet etc. Leider habe ich mir nix unterschreiben lassen wegen den 40 bis 60 % luftfeuchtigkeit. Diese wurde unterschritten und so hatte der Boden zum 1 bis 1,5 cm breite Fugen. Einen Materialfehler schließt Haro aus. Im übrigen war Haro eher sehr unkoopersativ. ( ich werde nix mehr von Haro verflegen!!!). Zum Glück habe ich mich meinem Kunden einigen können das ich den Boden raussreisse und einen Fliesenboden verlege ( natürlich zu meinen Kosten) mit freundlichen Grüßen aus Feucht/Deutschland
Florian Döppl
Kommentiert von: Florian Döppl | 24. August 10 um 06:54 Uhr
vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Hab den Artikel mit Interesse gelesen.
Dennis
http://www.fussbodenbelaege24.de/
Kommentiert von: Dennis | 29. Oktober 10 um 18:26 Uhr