Als Bauexperte wurde ich auf eine Baustelle gerufen und sollte mein Urteil zu einer Bodenplattenverlegung abgeben. Was ich angetroffen hatte war ganz einfach eine absolut unfachmännische Verlegung. Nur weil ganz vorne in einem Wohnraum zwei Schrägen waren, ja da hatte der sog. "Bodenleger" diesen Winkel von 9° übernommen, und das gleich bis zum Wohnungseingang.
In der Eingangzone (Entrée) ist also alles 9° schräg... Im Lehrbuch für Fliesenleger steht wortwörtlich... "Bodenfliesen sollte man nicht auf gut Glück von einer Raumecke aus verlegen, sonder nach vorheriger Ueberlegung und Einteilung"... oder... "Man kann aber auch die Wand als Hauptwand ansehen, die beim Eintritt in den Raum zuerst am deutlichsten im Blickfeld liegt"... usw. Von Symetrie und Geradlienigkeit ist sogar in jeder Anleitung der Baumärkte nachzulesen.
Im vorliegenden Fall habe ich dann sogar herausgefunden, dass der sogenannte Bodenleger keine Ausbildung hatte...
Mein Ratschlag und Tipp für Sie: Verlangen Sie im Werkvertrag, dass nur gelernte Handwerker auf Ihrer Baustelle arbeiten dürfen, ansonsten Sie sofort die Ersatzvornahme ohne weitere Ankündigung einleiten können.
Dass wir uns auf der Baustelle solche Arbeiten gefallen lassen müssen, ist ein Auswuchs der Globalisierung... Dazu kommt das Versagen der Bauleitung, welche keine Testverlegung und richtige Planung organisierte, denn der Kunde hatte nie ein Einverständnis mit Unterschrift zu einer solchen unsinnigen Ausführung gegeben...!